Sonntag, 05.09.2010
16:23 Uhr
 

 

Reglement des 7. Ultner Höfelaufs

 

A)      ALLGEMEINES ZUM 7. Ultner HÖFELAUF:

 

1.       Austragungsort, Datum, Start-Ziel:

Der Start erfolgt, am Sonntag 25. Juli 2010, als Massenstart in Kuppelwies / Ultental (1145m). Das Ziel ist wiederum Kuppelwies. Zugelassen sind Einzelbewerber .

2.       Der Veranstalter:

Ultner Höfeläufer

3.       Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind Athleten jeder Altersklasse. Die Teilnehmer/innen müssen die physischen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Wettkampf mitbringen und im Besitze eines sportärztlichen Zeugnisses sein.

4.       Zeitlimit:

Die Sollzeit für den 7. Ultner Höfelauf beträgt insgesamt 3 Stunden. Die Einzelteilnehmer mit einer Gesamtzeit von über 3 Stunden in Kuppelwies werden in jedem Fall ausgeschlossen und scheinen nicht in der Endwertung auf.

5.       Klasseneinteilung:

Kinder/Schüler (S): Strecke: Kuppelwies

Länge: 1,0 km; Startzeit: 09:30 Uhr

Kategorie Mädchen: Jg 2003 und Jüngere, Jg 2002 – 2000, Jg 1999 – 1996

Kategorie Buben: Jg 2003 und Jüngere, Jg 2002 – 2000, Jg 1999 – 1996

Volkslauf (V): Strecke: Kuppelwies – St. Nikolaus – Kuppelwies

Länge: 8,4 km, Startzeit: 10:15 Uhr

Kategorie Frauen:

Jg 1990 und Jüngere, Jg 1989 – 1971, Jg 1970 – 1961, Jg 1960 und Ältere

Kategorie Männer:

Jg 1990 und Jüngere, Jg 1989 – 1971, Jg 1970 – 1961, Jg 1960 und Ältere

Klassisch (K): Strecke: Kuppelwies – St. Gertraud – Kuppelwies

Länge: 17,9 km; Startzeit: 10:00 Uhr

Kategorie Frauen: Jg 1992 – 1988, Jg 1987 – 1976, Jg 1975 – 1966, Jg 1965 – 1956, Jg 1955 – 1946, Jg 1945 und Ältere

Kategorie Männer: Jg 1992 – 1988, Jg 1987 – 1976, Jg 1975 – 1966, Jg 1965 – 1956, Jg 1955 – 1946, Jg 1945 und Ältere

6.       Preise:

  Originelle handgemachte Preise für die 3 Erstplatzierten bei den Kategorien Klassisch und Volkslauf

     Pokale für die Kinderkategorien

     Geschenkskörbe mit typischen Ultner Produkten werden unter den Teilnehmern verlost

  Startpaket: Höfelauf -T-Shirt (alle Kategorien)

  Prämierung der Tagesbestzeit.

7.       Zeitnehmung:

Erfolgt bzw. wird durch den Veranstalter organisiert

 

B)      ANMELDUNG:

 

1.       Anmeldungen:

www.ultnerhoefelauf.info

E-Mail: info@ultnerhoefelauf.info

Online über Internet, über die Meldestelle Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg oder über geeignete Formulare, welche dem Veranstalter per Telefax oder Post zukommen. (Achtung: Teams vollzählig auf einem Formular melden!)

2.       Meldestelle:

Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg

www.ultental-deutschnonsberg.it   E-Mail: info@ultental.it

Tel.: 0039 0473 795387   Fax: 0039 0473 795049

Die Meldung ist erst nach korrekter Anmeldung gültig. Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer/in nicht mehr an, hat er nach Einzahlung der Teilnahmegebühr keinen Anspruch auf Rückzahlung.

3.       Einzahlung des Organisationsbeitrags:

Startgebühr bis 19. 07. 2010; 15 € Erwachsene, 7 € Kinder/Schüler, +5 € bei Nachmeldung

Bei Überweisung:

mittels Banküberweisung (Bankbeleg) oder mittels Barzahlung bis 1 Stunde vor dem Start.

Bank: Raiffeisenkasse Ulten–St. Pankraz–Laurein

IBAN IT 63 B 08231 59030 0003 0023 0821

aus dem Ausland

IBAN IT 63 B 08231 59030 0003 0023 0821

SWIFT–BIC RZSBIT21039

4.       Anmeldeschluss:

1 Stunde vor dem Start. Meldungen nach dem 19.07.10 sind nur mit einem Aufpreis von 5 € pro Teilnehmer möglich.

Infos über: Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg

www.ultental-deutschnonsberg.it   E-Mail: info@ultental.it

Tel.: 0039 0473 795387   Fax: 0039 0473 795049

5.       Zeitplan:

ab 07:00 Uhr Startnummernausgabe

07:30 – 09:00 Uhr Nachmeldung

09:30 Uhr Startschuss

12:45 Uhr Zielschluss

14:00 Uhr Preisverteilung und Verlosung

6.       Unterkünfte und Aufenthalt:

Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg

Bademöglichkeit im See

Parkplätze im Start– und Zielgelände

 

C)      DER ATHLET MUSS FOLGENDE PUNKTE EINHALTEN

 

1.       Anforderungen an Material und Ausrüstung:

Laufen (Schuhe und Ausrüstung)

Schuhwerk muss vom Athleten selbst gewählt werden (siehe Streckenbeschreibung).

Der Gebrauch von Stöcken ist verboten.

Schutzkleidung muss selbst mitgetragen werden.

2.       Allgemeine Wettkampfbedingungen

     Die Startnummer ist so anzubringen, dass sie vorn deutlich und völlig lesbar ist.

     Das Tragen von richtiger Kleidung, angepasst an die Wetterlage, ist von den Athleten/innen selbst zu beachten und zu verantworten. Er/Sie muss sich selbst darum kümmern, dass am Ziel seine/Ihre trockene Kleidung zum Umziehen vorfindet. Vom Veranstalter wird die Verpflegung während des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.

     Die Versorgung der Athleten mit eigener Verpflegung auf den einzelnen Streckenabschnitten ist erlaubt. Allerdings dürfen dadurch keine Mitbewerber/innen behindert werden.

     Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus organisatorischen Gründen nicht zugelassen.

     Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (z.B. Angina, Grippe) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Doping ist strengstens verboten. Deshalb trägt jede/r Teilnehmer/in die volle und alleinige Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand.

3.       Zur Disqualifikation führt die Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen:

     Das Verlassen, Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke

     Weitergabe der Startnummer

     Hilfe durch fremdes Eingreifen oder durch gebrauch technischer Hilfsmittel

     Behinderung von Mitbewerbern/innen

     Sportlich unfaires Verhalten und das Nichtbeachten der Sicherheitsnormen

     Jede/r Teilnehmer/in kann vom Rennleiter aus dem Rennen genommen werden, wenn dies dessen gesundheitlicher Zustand erfordert.

     Die Überschreitung der Sollzeit

(Fairness und Sportlichkeit werden großgeschrieben!)

4.       Aufgabe oder Ausscheiden durch technischen Defekt:

Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich bei Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er/sie hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen/ihren Verbleib informiert ist.

5.       Einspruch bei der Rennleitung:

Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse in schriftlicher Form zusammen mit einer Summe von € 100,- an die Rennleitung eingereicht werden. Eine Entscheidung fällt innerhalb der nächsten Stunde. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.

 

D)      DER VERANSTALTER GARANTIERT:

 

1.       Serviceleistungen vom Veranstalter

Durch die korrekte Anmeldung und Einzahlung des Organisationsbeitrages erhält der /die Athlet/in folgende Serviceleistungen:

     Infostelle für Unterkunft, Wettkampfseinweisung (Zeitplan ...)

     Erhalt von Starterpacket (Startnummern, Streckenplan, ….)

     Verpflegung während Wettkampf (Versorgungsstationen mit Getränken und Nahrung)

     Anwesenheit und Service durch Streckenposten

     Sanitäre Betreuung am Wettkampfstag

     Preise (siehe Übersicht Preise)

     Aktuelle Ergebnisse vor Ort und im Internet (darauf folgende Woche)

     Unterhaltungsprogramm

2.       Startnummernausgabe:

Diese erfolgt am Sonntag, 25. Juli 2010 zwischen 7.00 – 9.15 Uhr durch das Rennbüro am Streckenstart in Kuppelwies. Bitte bei der Startnummernausgabe den Organisationsbeitrag vorlegen. Startnummern dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

3.       Siegerehrung und Preisverteilung:

Diese erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbs am Startgelände in Kuppelwies um ca. 14.00 Uhr.

4.       Veröffentlichung der Ergebnisliste

Die Ergebnisliste wird noch am Wettkampftag in Kuppelwies veröffentlicht. Weiters können die Ergebnisse auch im Internet online abgerufen werden.

 

E)      DER VERANSTALLTER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR:

 

1.       Die Rennleitung behält sich das Recht vor:

     Anmeldungen für nichtig zu erklären, bzw. diese nicht anzunehmen

     Spezielle Einladungen auszustellen

     Das Teilnehmerfeld zu erweitern oder zu limitieren (durch rechtzeitige Ankündigung)

     Die Teilnahmeanforderungen oder das Reglement zu erweitern (mit entsprechender Mitteilung)

     Zeit und Termin Änderungen durch außerordentliche Ereignisse vorzunehmen

     Eventuelle Strecken Änderungen vorzunehmen (*)

(*)Im Falle eines plötzlichen Wetterumschwunges oder sonstigen, unvorhersehbaren Gründen, die die Sicherheit der Teilnehmer/innen gefährden, kann nach unanfechtbaren Urteil der Rennleitung die Strecke geändert oder der Wettbewerb abgebrochen werden. Bei Annullierung wird die Einschreibegebühr nicht rückerstattet.

2.       Haftung:

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die den Athleten, Begleitern, Zuschauern oder an Sachen durch die Veranstaltung entstehen. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache eines jeden/r Teilnehmers/in.

Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer/innen.

Durch die Anmeldung und Einzahlung des Organisationsbetrages akzeptiert der/die Athlet/in die angeführten Bestimmungen. Die Teilnahme am 7. Ultner Höfelauf erfolgt auf eigenes Risiko.

3.       Datenschutz:

Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zu allen Zwecken, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem 7. Ultner Höfelauf stehen, verarbeitet und auch ins Ausland weitergegeben bzw. veröffentlicht werden können. Auch Fotos und Interviews können ohne Vergütungsanspruch gemacht werden.

 

 

MIT DER ANMELDUNG ERKENNT DER TEILNEHMER DIESE SÄMTLICHEN ORDNUNGEN DES REGLEMENTS ALS FÜR SICH VERBINDLICH AN.

 

 

 

7. Ultner Höfelauf                                                                                           Ultental, am 25.07.2010  

 

Rennleitung:                 

Elmar Lösch, Harald Gruber, Hubert Ungerer, Gertrud Staffler, Angelika Matzoll,