Reglement des 7. Ultner Höfelaufs
A) ALLGEMEINES ZUM
7. Ultner HÖFELAUF:
1. Austragungsort,
Datum, Start-Ziel:
Der Start erfolgt, am Sonntag 25. Juli 2010, als
Massenstart in Kuppelwies / Ultental (1145m). Das Ziel ist wiederum Kuppelwies.
Zugelassen sind Einzelbewerber .
2. Der
Veranstalter:
Ultner Höfeläufer
3. Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Athleten jeder Altersklasse.
Die Teilnehmer/innen müssen die physischen Voraussetzungen zur Teilnahme an den
Wettkampf mitbringen und im Besitze eines sportärztlichen Zeugnisses sein.
4. Zeitlimit:
Die Sollzeit für den 7. Ultner Höfelauf beträgt
insgesamt 3 Stunden. Die Einzelteilnehmer mit einer Gesamtzeit von über 3
Stunden in Kuppelwies werden in jedem Fall ausgeschlossen und scheinen nicht in
der Endwertung auf.
5. Klasseneinteilung:
Kinder/Schüler (S): Strecke: Kuppelwies
Länge: 1,0 km; Startzeit: 09:30 Uhr
Kategorie Mädchen: Jg 2003 und Jüngere, Jg 2002 – 2000,
Jg 1999 – 1996
Kategorie Buben: Jg 2003 und Jüngere, Jg 2002 – 2000,
Jg 1999 – 1996
Volkslauf (V): Strecke: Kuppelwies – St. Nikolaus – Kuppelwies
Länge: 8,4 km, Startzeit: 10:15 Uhr
Kategorie Frauen:
Jg 1990 und Jüngere, Jg 1989 – 1971, Jg 1970 – 1961, Jg
1960 und Ältere
Kategorie Männer:
Jg 1990 und Jüngere, Jg 1989 – 1971, Jg 1970 – 1961, Jg
1960 und Ältere
Klassisch (K): Strecke: Kuppelwies – St. Gertraud – Kuppelwies
Länge: 17,9 km; Startzeit: 10:00 Uhr
Kategorie Frauen: Jg 1992 – 1988, Jg 1987 – 1976, Jg
1975 – 1966, Jg 1965 – 1956, Jg 1955 – 1946, Jg 1945 und Ältere
Kategorie Männer: Jg 1992 – 1988, Jg 1987 – 1976, Jg
1975 – 1966, Jg 1965 – 1956, Jg 1955 – 1946, Jg 1945 und Ältere
6. Preise:
• Originelle
handgemachte Preise für die 3 Erstplatzierten bei den Kategorien Klassisch und
Volkslauf
• Pokale für die
Kinderkategorien
• Geschenkskörbe
mit typischen Ultner Produkten werden unter den Teilnehmern verlost
• Startpaket: Höfelauf
-T-Shirt (alle Kategorien)
• Prämierung der
Tagesbestzeit.
7. Zeitnehmung:
Erfolgt bzw. wird durch den Veranstalter organisiert
B) ANMELDUNG:
1. Anmeldungen:
www.ultnerhoefelauf.info
E-Mail: info@ultnerhoefelauf.info
Online über Internet, über die Meldestelle
Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg oder über geeignete Formulare,
welche dem Veranstalter per Telefax oder Post zukommen. (Achtung: Teams
vollzählig auf einem Formular melden!)
2. Meldestelle:
Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg
www.ultental-deutschnonsberg.it E-Mail: info@ultental.it
Tel.: 0039 0473 795387 Fax: 0039 0473 795049
Die Meldung ist erst nach korrekter Anmeldung gültig.
Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer/in nicht mehr an, hat er nach Einzahlung der
Teilnahmegebühr keinen Anspruch auf Rückzahlung.
3. Einzahlung
des Organisationsbeitrags:
Startgebühr bis 19. 07. 2010; 15 € Erwachsene, 7 €
Kinder/Schüler, +5 € bei Nachmeldung
Bei Überweisung:
mittels Banküberweisung (Bankbeleg) oder mittels
Barzahlung bis 1 Stunde vor dem Start.
Bank: Raiffeisenkasse Ulten–St. Pankraz–Laurein
IBAN IT 63 B 08231 59030 0003 0023 0821
aus dem Ausland
IBAN IT 63 B 08231 59030 0003 0023 0821
SWIFT–BIC RZSBIT21039
4. Anmeldeschluss:
1 Stunde vor dem Start. Meldungen nach dem 19.07.10 sind nur mit einem
Aufpreis von 5 € pro Teilnehmer möglich.
Infos über: Tourismusvereinigung
Ultental–Deutschnonsberg
www.ultental-deutschnonsberg.it E-Mail: info@ultental.it
Tel.: 0039 0473 795387 Fax: 0039 0473 795049
5. Zeitplan:
ab 07:00 Uhr Startnummernausgabe
07:30 – 09:00 Uhr Nachmeldung
09:30 Uhr Startschuss
12:45 Uhr Zielschluss
14:00 Uhr Preisverteilung und Verlosung
6. Unterkünfte
und Aufenthalt:
Tourismusvereinigung Ultental–Deutschnonsberg
Bademöglichkeit im See
Parkplätze im Start– und Zielgelände
C) DER ATHLET
MUSS FOLGENDE PUNKTE EINHALTEN
1. Anforderungen
an Material und Ausrüstung:
Laufen (Schuhe und Ausrüstung)
Schuhwerk muss vom Athleten selbst gewählt werden
(siehe Streckenbeschreibung).
Der Gebrauch von Stöcken ist verboten.
Schutzkleidung muss selbst mitgetragen werden.
2. Allgemeine
Wettkampfbedingungen
• Die
Startnummer ist so anzubringen, dass sie vorn deutlich und völlig lesbar ist.
• Das Tragen von
richtiger Kleidung, angepasst an die Wetterlage, ist von den Athleten/innen
selbst zu beachten und zu verantworten. Er/Sie muss sich selbst darum kümmern,
dass am Ziel seine/Ihre trockene Kleidung zum Umziehen vorfindet. Vom
Veranstalter wird die Verpflegung während des Wettbewerbs zur Verfügung
gestellt.
• Die Versorgung
der Athleten mit eigener Verpflegung auf den einzelnen Streckenabschnitten ist
erlaubt. Allerdings dürfen dadurch keine Mitbewerber/innen behindert werden.
• Begleitfahrzeuge
sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus organisatorischen Gründen nicht
zugelassen.
• Es kann
lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (z.B. Angina, Grippe)
oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Doping ist strengstens verboten.
Deshalb trägt jede/r Teilnehmer/in die volle und alleinige Verantwortung für
seinen/ihren Gesundheitszustand.
3. Zur
Disqualifikation führt die Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen:
• Das Verlassen,
Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke
• Weitergabe der
Startnummer
• Hilfe durch
fremdes Eingreifen oder durch gebrauch technischer Hilfsmittel
• Behinderung
von Mitbewerbern/innen
• Sportlich
unfaires Verhalten und das Nichtbeachten der Sicherheitsnormen
• Jede/r
Teilnehmer/in kann vom Rennleiter aus dem Rennen genommen werden, wenn dies
dessen gesundheitlicher Zustand erfordert.
• Die
Überschreitung der Sollzeit
(Fairness und Sportlichkeit werden großgeschrieben!)
4. Aufgabe oder
Ausscheiden durch technischen Defekt:
Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich bei
Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er/sie
hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen/ihren
Verbleib informiert ist.
5. Einspruch
bei der Rennleitung:
Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der
offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse in schriftlicher Form zusammen mit einer
Summe von € 100,- an die Rennleitung eingereicht werden. Eine Entscheidung
fällt innerhalb der nächsten Stunde. Im Falle der Anerkennung der Reklamation
wird der Betrag rückerstattet.
D) DER
VERANSTALTER GARANTIERT:
1. Serviceleistungen
vom Veranstalter
Durch die korrekte Anmeldung und Einzahlung des
Organisationsbeitrages erhält der /die Athlet/in folgende Serviceleistungen:
• Infostelle für
Unterkunft, Wettkampfseinweisung (Zeitplan ...)
• Erhalt von
Starterpacket (Startnummern, Streckenplan, ….)
• Verpflegung
während Wettkampf (Versorgungsstationen mit Getränken und Nahrung)
• Anwesenheit
und Service durch Streckenposten
• Sanitäre
Betreuung am Wettkampfstag
• Preise (siehe
Übersicht Preise)
• Aktuelle
Ergebnisse vor Ort und im Internet (darauf folgende Woche)
• Unterhaltungsprogramm
2. Startnummernausgabe:
Diese erfolgt am Sonntag, 25. Juli 2010 zwischen 7.00
– 9.15 Uhr durch das Rennbüro am Streckenstart in Kuppelwies. Bitte bei der
Startnummernausgabe den Organisationsbeitrag vorlegen. Startnummern dürfen
nicht an andere Personen weitergegeben werden.
3. Siegerehrung
und Preisverteilung:
Diese erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbs am
Startgelände in Kuppelwies um ca. 14.00 Uhr.
4. Veröffentlichung
der Ergebnisliste
Die Ergebnisliste wird noch am Wettkampftag in
Kuppelwies veröffentlicht. Weiters können die Ergebnisse auch im Internet
online abgerufen werden.
E) DER
VERANSTALLTER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR:
1. Die
Rennleitung behält sich das Recht vor:
• Anmeldungen
für nichtig zu erklären, bzw. diese nicht anzunehmen
• Spezielle
Einladungen auszustellen
• Das
Teilnehmerfeld zu erweitern oder zu limitieren (durch rechtzeitige Ankündigung)
• Die
Teilnahmeanforderungen oder das Reglement zu erweitern (mit entsprechender
Mitteilung)
• Zeit und
Termin Änderungen durch außerordentliche Ereignisse vorzunehmen
• Eventuelle Strecken
Änderungen vorzunehmen (*)
(*)Im Falle eines plötzlichen Wetterumschwunges oder
sonstigen, unvorhersehbaren Gründen, die die Sicherheit der Teilnehmer/innen
gefährden, kann nach unanfechtbaren Urteil der Rennleitung die Strecke geändert
oder der Wettbewerb abgebrochen werden. Bei Annullierung wird die
Einschreibegebühr nicht rückerstattet.
2. Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder
Schäden, die den Athleten, Begleitern, Zuschauern oder an Sachen durch die
Veranstaltung entstehen. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung
ist Sache eines jeden/r Teilnehmers/in.
Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für
abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der
Teilnehmer/innen.
Durch die Anmeldung und Einzahlung des
Organisationsbetrages akzeptiert der/die Athlet/in die angeführten
Bestimmungen. Die Teilnahme am 7. Ultner Höfelauf erfolgt auf eigenes Risiko.
3. Datenschutz:
Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine
persönlichen Daten zu allen Zwecken, die in direktem oder indirektem
Zusammenhang mit dem 7. Ultner Höfelauf stehen, verarbeitet und auch ins
Ausland weitergegeben bzw. veröffentlicht werden können. Auch Fotos und
Interviews können ohne Vergütungsanspruch gemacht werden.
MIT DER ANMELDUNG ERKENNT DER TEILNEHMER
DIESE SÄMTLICHEN ORDNUNGEN DES REGLEMENTS ALS FÜR SICH VERBINDLICH AN.
7. Ultner Höfelauf Ultental,
am 25.07.2010
Rennleitung:
Elmar Lösch, Harald Gruber, Hubert Ungerer, Gertrud Staffler, Angelika Matzoll,